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AGB
  • Preise in EURO inkl. Mwst. zuzüglich Versicherungs-, Fracht-, Porto- und Verpackungskosten
  • Lieferung innerhalb der europäischen Union
  • Zahlungsziel nach Rechnungserhalt, innerhalb von 7 Tagen mit Abzug von 2 % Skonto und innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug, rein Netto.
  • kein Mindestbestellwert
  • Ab einem Bestellwert von 1.000,00 Euro erhalten Sie eine seperate Auftragsbestätigung, welche Sie bitte unterschrieben zurücksenden.
  • Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme fällig.
  • Ansonsten gelten die nachfolgenden AGB`s

Allgemeines:

Für alle Verkaufsgeschäfte gelten ausschließlich die folgenden gedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich anerkannt und schriftlich niedergelegt sind. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für Sonderartikel und Restposten.


Angebot und Preise:

Alle genannten Preise werden der am Tage der Lieferung geltenden Preisliste entnommen. Im Falle einer Preisdifferenz gegenüber dem Online-Angebot wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt. Der Besteller hat bei einer Preiserhöhung das Recht von der Bestellung zurückzutreten. Es wird der am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuersatz berechnet. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise ausschließlich Versicherung, Fracht, Porto und Verpackung.Technische Änderungen vorbehalten. Eine Haftung für Druckfehler/Übertragungsfehler und Mängel sowie fehlerhafte technische Angaben und Abbildungen wird ausgeschlossen. Alle Preise im Shop verstehen sich - sofern nicht anders angegeben - per Stück bzw. per Verpackungseinheit inkl. Mehrwertsteuer.


Lieferung:

Die Lieferung erfolgt mit Lieferschein. Der Lieferschein enthält die Warenbezeichnungen, Artikelnummern und Mengenangaben. Für die im Angebot angegebenen Maße behalten die handelsüblichen Abweichungen vor.


Leistungszeit:

Die in den Angeboten oder den Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten als ``Richtwert``, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. An die bezeichnete oder vereinbarte Leistungszeit ist der Auftragnehmer nicht mehr gebunden, wenn aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (u.a. Mangel an Roh- und Betriebsmaterialien, das Fehlen technischer Voraussetzungen, behördliche Verfügungen sowie aus Gründen höherer Gewalt) seine tatsächliche Leistungsmöglichkeit eingeschränkt ist. In diesem Fall ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen aus diesem Rücktritt keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - zu.


Abnahme:

Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens zwei Monate nach Vertragsabschluß abzunehmen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderer Lieferzeitpunkt vereinbart wurde. Nach Fristablauf stehen dem Lieferer, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf, die gesetzlichen Rechte zu. Möchte der Käufer Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zu Tage tretenden Mängeln innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügenschreibens maßgebend.


Gewährleistung und Haftung:

Bei Erfüllung in der oben genannten Anzeige- und Rügepflicht übernimmt der Lieferer die Gewähr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Bei mangelhaften Teilen wird nach Wahl des Lieferers der Mangel kostenlos beseitigt oder Ersatz geliefert.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und künftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindungen - einschließlich aller Nebenforderungen - (bei Bezahlung durch Scheck bis zur Scheckeinlösung) bleiben die Waren Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Er ist allerdings berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er jedoch an den Lieferer zu dessen Sicherung ab, und zwar auch in soweit, als er die Ware verarbeitet hat. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderung für Rechnung des Lieferers einzuziehen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, den ihm auf Verlangen zu benennenden dritten Abnehmer vom Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen, sobald beim Besteller die Gefahr des Vermögensverfalls besteht oder er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat dem Lieferer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.


Schadensersatz bei Nichterfüllung:

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages sind wir berechtigt, 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleiben vorbehalten; dem Käufer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.


Schlussbestimmungen:

Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für die Auslegung ist ausschließlich Deutsches Recht maßgebend.



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